Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ruhr-Universität Bochum ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.rub.de/lehreladen und ihre Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Verordnung BITVNRW vom 18. Juni 2019 ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Wenn in seltenen Fällen anderssprachige Wörter und Abschnitte in Texten verwendet werden, sind diese möglicherweise nicht korrekt ausgezeichnet. Wir sind bestrebt, diese Auszeichnung schnellstmöglich vorzunehmen.
- PDF-Dokumente auf www.rub.de/lehreladen sind zum Teil nicht barrierefrei. Es handelt sich um ältere Dateien, weshalb die Prüfung und Behebung des Problems eine unverhältnismäßige Belastung gemä0 § 12a Absatz 6 BGG ist und noch eine gewisse Zeit dauern wird.
- Wir sind bemüht, die Inhalte in möglichst verständlicher Sprache darzubieten. Die Prüfung dessen wird noch eine gewisse Zeit dauern. Zu diesem Zeitpunkt wir die Inhalte nicht in leichter sowie Gebärdensprache an. Dies ist aus Ressourcengründen noch nicht möglich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 8. September 2020 erstellt.
Diese Erklärung wurde auf Basis einer durchgeführten Selbstbewertung durch das Team des Zentrums für Wissenschaftsdidaktik erstellt. Der Grad der Barrierefreiheit wurde dabei durch eine BITV-Selbstbewertung ermittelt.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich über zfw-lehreladen@rub.de an das Redaktionsteam wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen zu teilen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an den Bereich Hochschuldidaktik im Zentrum für Wissenschaftsdidaktik der Ruhr-Universität Bochum übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite http://www.rub.de/lehreladen von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.