Institutionelle Einbettung

Lehrende und Studierenden können bei der Durchführung von Exkursionen durch angemessene universitären Strukturen unterstützt werden.

Grundlegend ist, dass Exkursionen als Lehrformat in den Studienordnungen und Modulführern geführt werden, so dass Lehrende im Einzelfall die Sinnhaftigkeit der Durchführung nicht begründen müssen.

Darüber hinaus benötigen Lehrende

  • die Übernahme der Dienstreisekosten durch den Arbeitgeber (statt einer Umlage auf die Studierenden);
  • administrative Hilfen (z. B. bei der Abrechnung der Exkursion, bei der Anmietung von Fahrzeugen, bei der Buchung von Unterkünften);
  • Aus- und Weiterbildungsangebote (zur Vermittlung von didaktischen Methoden im Gelände, aber auch zur Entwicklung angemessener Prüfungsformate);
  • die faire und transparente Anerkennung des Arbeitsaufwandes durch die Anrechnung einer entsprechenden SWS-Zahl auf das Lehrdeputat.

Studierende benötigen

  • die Anerkennung des von ihnen erbrachten Aufwandes durch eine entsprechende Zuweisung von Leistungspunkten (ECTS) zur jeweiligen Lehrveranstaltung;
  • die frühzeitige Information darüber, dass Kosten (ggf. in beträchtlicher Höhe) für Exkursionen anfallen können (am besten schon zu Studienbeginn) und, falls möglich, eine Bezuschussung von Exkursionen.