Barrierefreiheit von Lehrvideos
Der Einsatz von Lehrvideos bringt wie beschrieben viele Vorteile mit sich. Für Studierende mit einer Hör-Beeinträchtigung können Filme jedoch zum Problem werden, wenn keine Untertitel vorhanden sind. Denn sie können die gesprochene Sprache nicht in jedem Fall gut hören, und werden somit in der Lehre benachteiligt.
In diesem Leitfaden zur Erstellung von Untertiteln für universitäre Lehrveranstaltungen gehen die Autor*innen auf die Anforderungen zur Untertitelung für Menschen mit Hörbehinderung ein, stellen Standards zur Untertitelgestaltung dar, und erläutern die Erstellung von Untertiteln mit den frei verfügbaren Programmen Aegisub und VLC-Player (wenn eine Konvertierung des Videos notwendig ist). So werden beispielsweise zwei, maximal drei Zeilen mit je maximal 37 Zeichen pro Einblendung empfohlen, Sie bekommen Hinweise zur Standzeit der Untertitel, und es sollten einfache statt Schachtelsätzen verwendet werden.
Weitere Tipps für den Einsatz von Videos in der Lehre hält der Deutsche Verein für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf e.V. (DVSB) in einem Praxisleitfaden parat. Darin heißt es u.a.: „Verbalisieren Sie alle Inhalte knapp und klar, die ausschließlich visuell wahrgenommen werden. Dabei können Sie entweder Sprecherpausen während des Films nutzen, oder Sie fassen die fehlenden Informationen nach dem Film zusammen. (…)
Alle grafischen und videobasierten Informationen müssen textbasierte Alternativen besitzen, und alle Inhalte müssen unabhängig vom gewählten Layout verfügbar und unterscheidbar sein. Auch eine klare und unmissverständliche Struktur, zum Beispiel durch ein verlinktes Inhaltsverzeichnis oder durch Textmarken, trägt sehr zur Barrierefreiheit des digitalen Angebotes bei.“