Was sind Creative Commons-Lizenzen?
Hinter Creative Commons steht eine Non-Profit Organisation, die Urheber*innen vorgefertigte Lizenzverträge zur Nutzung kreativer Materialien durch andere anbietet. Die Lizenzen dienen dem Zweck, dass die Materialien geteilt sowie legal und kostenlos weitergenutzt werden können, der/die Urheber*in jedoch volle Kontrolle hat, welche Nutzungsrechte eingeräumt werden und welche nicht. Die verschiedenen Lizenzverträge zeigen direkt an, wie und mit welchen Einschränkungen und unter welchen Bedingungen (z. B. Namensnennung) die Materialien verwendet werden dürfen. Die einzige Lizenz, die mit keinen Bedingungen einhergeht, ist die CC0-Lizenz. Material, das unter dieser Lizenz steht, darf verwendet, geteilt und bearbeitet werden, ohne dass eine weitere Angabe zum Material (z. B. Urheber*in) erfolgen muss. Alle anderen Lizenzen setzen sich aus Bausteinen zusammen, die jeweils für eine Bedingung/Einschränkung stehen.
Die Bestanteile lauten:
BY = Attribution: Namensnennung
SA = Share Alike: Weitergabe unter gleichen Bedingungen
NC = Non-Commercial: keine kommerzielle Nutzung
ND = No Derivatives: keine Bearbeitung
Wie bei einem sehr simplen Puzzle ergeben sich daraus die verschiedenen Lizenzkombinationen, wie unten erklärt. Als OER gelten strenggenommen jedoch nur die ersten drei der folgenden Lizenzmodelle (CC0, CC-BY & CC-BY-SA), da nur diese drei sowohl das Teilen, das Verändern als auch die kommerzielle Nutzung und das freie Kombinieren der Lizenzen erlauben (Free-Culture Works).
Abbildung 3: Lizenzformen Creative Commons. Bearbeitet von Michael Fuchs, Original: Ruhr-Uni Bochum, eScouts OER, Christine Ruthenfranz, CC-BY-SA 4.0, Stand: 02.05.2019
Bei der Verwendung von CC lizenzierten Materialien muss immer der Urheber/die Urheberin, die Lizenzversion (aktuellste Version derzeit 4.0) und die Quelle bzw. der Fundort angegeben werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den CC-Lizenzen finden Sie auch in dem FAQ von Creative Commons.
Hilfestellung: SA-Baustein
Was bedeutet die SA-Bedingung konkret?
Wenn Sie CC BY-SA-lizenziertes Material nutzen, anpassen und wiederveröffentlichen, müssen Sie das Material unter der gleichen Lizenz, also CC BY-SA, veröffentlichen. Als Bearbeitende*r können Sie in diesem Fall keine andere Lizenz vergeben. Wenn Sie das Material lediglich unverändert nutzen, kommt diese Bedingung nicht zum Tragen.
Was stellt eine Bearbeitung dar?
Eine Bearbeitung stellt nach § 3 UrhG (Urheberrechtsgesetz) eine geistige Schöpfung des*der bearbeitenden Person dar. Bearbeitungen in diesem Sinne sind z. B. das Übersetzen eines Werkes, die Kürzung eines Werkes wie z. B. eines Musikstückes und das Hinzufügen neuer Teile bzw. das Remixen eines Werkes.
Eine Umwandlung des Formats, z. B. vom Word-Dokument zum PDF-Dokument oder eines Bildes von .png in .jpeg ist hingegen keine Bearbeitung und muss demnach auch nicht als solche angegeben werden (siehe TULLUBA-Regel).
Die TULLUBA-Regel
Außer bei der Lizenz CC0 ist bei allen anderen Lizenzen die Angabe eine Referenz, der sogenannte Lizenzhinweis, obligatorisch. Sie können sich für den Lizenzhinweis an der sogenannten TULLUBA-Regel orientieren:
T: Titel des Materials
U: Urheber*innen des Materials
L: Lizenzangabe (z. B. CC BY 4.0)
L: Link zum Lizenztext (z. B. https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode)
U: Ursprungsort des Materials
B: Angabe zu Bearbeitungen am Material (z. B. Ergänzungen, grafische Anpassungen)
A: Ausnahmen von der Gesamtlizenz bzw. Bestandteile, die von der offenen Lizenz ausgeschlossen sind (z. B. Logos).
Abbildung 4: Postkarte „TULLUBA“ des Netzwerks Landesportal ORCA.nrw, grafisch umgesetzt von ORCA.nrw, lizenziert unter CC BY 4.0, ausgenommen von der Lizenz ist das ORCA.nrw Logo. Die Postkarte ist eine Bearbeitung (Anpassung an das ORCA.nrw-CD und erweitert um die Bausteine B und A) der Grafik von Julia Eggestein nach einem Konzept von Sonja Borski und Jöran Muuß-Merholz für OERinfo lizenziert unter CC BY 4.0.
Beispiel
Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für eine Bearbeitung des Materials und die Angabe des Lizenzhinweises nach der TULLUBA-Regel. In dem Beispiel wurde dem Original-Bild ein Pfeil und eine Erläuterung hinzugefügt, die eine Bearbeitung darstellen:

Foto links: Unverändertes OER-Material. Ruhr-Universität Bochum (IA und weitere I-Gebäude) von Tionran, lizenziert unter CC BY-SA 4.0, Fundort Wikimedia Commons |
Foto rechts: Bearbeitung des OER-Materials. Ruhr-Universität Bochum (IA und weitere I-Gebäude) von Tionran, lizenziert unter CC BY-SA 4.0, Fundort Wikimedia Commons, grafische und textliche Ergänzung von Ann Kristin Beckmann |
Abbildung 5: Anwendung der TULLUBA-Regel
Die Zahl hinter der Lizenz gibt die Lizenzversion an. Die aktuelle Version der Creative Commons-Lizenzen ist 4.0. Geben Sie hier die Zahl an, die im ursprünglichen Material genannt wird.
Für den Link im Lizenzhinweis nutzen Sie die Creative Commons-Seite zur jeweiligen Linzenz mit dem vollständigen Lizenztext (legalcode). Sollten Sie das Material bearbeitet haben (siehe auch Was stellt eine Bearbeitung dar?), ist die Bearbeitung anzugeben, z. B. mit Angabe der Bearbeitung und Nennung des Namens. Geben Sie darüber hinaus alle Ausnahmen von der CC-Lizenz an, sofern diese vorhanden sind. Dies können Werke bzw. Werkteile sein, die unter einer anderen offenen Lizenz stehen (z. B. Pixabay License, Pexels License), für die nur der*die Ersteller*in eine Nutzungserlaubnis hatte, oder Elemente wie z. B. Logos, die urheberrechtlich geschützt sein können und nicht CC-lizenziert werden dürfen.
Tipp: Kennzeichnung fremder Werkteile
Geben Sie auch bei Werken, die unter einer CC0-Lizenz stehen, die Lizenz an bzw. platzieren Sie einen Lizenzhinweis. Somit erleichtern Sie Dritten das Erkennen fremder Werkteile und der Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere wenn Sie planen, Ihr Material mit anderen zu teilen bzw. dieses CC-lizenziert zu veröffentlichen.