Begriffsklärung
Es ist uns als Autor*innen für diesen Beitrag wichtig, präzise zu definieren, worum es geht, wenn wir von inklusiver Hochschullehre oder Inklusion sprechen. Es ist auch für Sie als Lehrende, die eine hochwertige Bildung gestalten wollen, gut, wenn Sie sich verorten können – egal, welche Begriffe Sie am Ende dafür nutzen.
Inklusive Bildung ist ein genuin pädagogischer Begriff. Seit den 1990er Jahren wird er im internationalen Kontext verwendet und erfuhr durch die Vereinten Nationen weitreichende Verbreitung. Die ‚Salamanca-Erklärung‘ der UNESCO aus dem Jahr 1994 beschreibt erstmals eine Pädagogik als inklusiv, die eine Bildung für alle ist, also „Prinzipien einer guten Pädagogik, aus der alle Kinder Nutzen ziehen können“ verfolgt (UNESCO 1994).
Die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN 2006) implementiert in Artikel 24 ‚Inclusive Education on all Levels‘, und das von den United Nations (UN) entwickelte Sustainable Development Goal (SDG) 4: „Hochwertige Bildung: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“ (BMZ 2023) beschreibt hochwertige und inklusive Bildung als nachhaltiges Entwicklungsziel. Hier werden explizit Bildungssysteme angesprochen, die inklusive Kulturen, Strukturen und Praktiken entwickeln müssen, um Barrieren für Teilhabe abzubauen und strukturelle Diskriminierung für alle zu minimieren (Booth & Ainscow 2011).
Inklusive Bildung richtet sich an die strukturelle Ebene im Bildungssystem. Bildungsangebote müssen für alle zugänglich und barrierefrei gestaltet werden (UN-BRK, Vereinte Nationen 2016). Obwohl der Begriff „Inklusion“ im politischen Diskurs in Deutschland oft eng mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verknüpft wird, zielt inklusive (Hochschul-)Bildung auf die Einbeziehung aller Lernenden ab. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erleben im Bildungssystem oft besonders deutliche strukturelle Barrieren, welche systematisch reflektiert und abgebaut werden müssen. Gleichzeitig sind hier zusätzlich gezielte Maßnahmen notwendig (einen umfassenden Überblick zu barrierefreier Lehre im Kontext von Behinderung und chronischer Erkrankung stellt das Studierendenwerk zur Verfügung).
Von inklusiven Lehrkonzepten profitieren jedoch alle Lernenden. Im Mittelpunkt steht die Gestaltung einer Lernumwelt, die von vornherein die Vielfalt aller Studierenden berücksichtigt und unterschiedliche Zugangswege zum Lernen ermöglicht (Prengel 1993; Prengel 2015; Schildmann, Schramme & Libuda-Köster 2018, 76 ff.). Im deutschen Hochschulkontext sind zum Beispiel auch ‚first-generation students‘ oder Studierende mit Deutsch als Zweitsprache Teil einer vulnerablen Gruppe, also einer Gruppe, die einem höheren Risiko einer Benachteiligung ausgesetzt ist. Deren Bedürfnisse müssen als Teil der allgemeinen Lehrgestaltung berücksichtigt werden (UNESCO 1994). So formuliert auch die RUB in der Inklusionsstrategie (2023):
„Ziel ist stets die Barrierefreiheit im Sinne eines Universal Designs – also einer Gestaltung, die allen Menschen gleichermaßen dient und die selbständige Nutzung für so viele Menschen wie möglich ohne weitere Anpassung oder Spezialisierung ermöglicht. Ist dieses Ziel (vorerst) nicht umsetzbar, so sind gleichwohl angemessene Vorkehrungen zu treffen, um es künftig zu erreichen.“
Die Analyse von gesellschaftlichen Machtverhältnissen und das kritische Hinterfragen von (tradierten) institutionellen Mechanismen, die Barrieren für Partizipation[1] und Diskriminierung erhalten, gehört zu inklusiver Bildung inhärent dazu (Vereinte Nationen 2016; UNESCO 1994). In Ergänzung zu Inklusion kann der Begriff Diversity, der aus einem wirtschaftlichen Diskurs stammt, skizziert werden. Die Übergänge sind fließend, und die hohe Akzeptanz des Diversity-Begriffs hat dazu geführt, dass machtkritische und intersektionale Perspektiven auch hier vermehrt diskutiert und integriert werden (Kaufmann 2016; Oberle & Stammer 2023).
Die Ruhr-Universität beschreibt im Rahmen ihrer Diversitätsstrategie eine diversitätssensible, inklusive Pädagogik als handlungsleitend. Diversitätspolitik an der Universität wird in der Strategie verstanden als die Sichtbarmachung und die Bekämpfung von Diskriminierung, was sich mit den im Menschenrechtskontext unter Inklusiver Bildung (UN-BRK 2006; Degener & Mogge-Grothjahn 2012; Vereinte Nationen 2016) herausgearbeiteten Aspekten deckt
Es wird deutlich, dass sich die verschiedenen Begriffe in vielen Aspekten überschneiden, und Widersprüche zwischen Politik und Wissenschaft bestehen. Dies äußert sich in der Koexistenz verschiedener Leitbegriffe und Strategien. Aufgrund dieser fehlenden Einheitlichkeit sind Akteur*innen daher gezwungen, sich selbst ein Bild zu machen und Begrifflichkeiten für sich zu klären.
Dennoch ist für den Bereich des Lehrens und Lernens, der vermehrt aus pädagogischen Überlegungen gespeist wird, der Begriff der inklusiven Pädagogik, wie oben beschrieben, gut fundiert, ausdifferenziert und wissenschaftlich erforscht. Zudem ist inklusive Bildung ein Menschenrecht. Wenn es um die konkrete pädagogische Ausgestaltung geht, verwenden wir in diesem Beitrag daher den Begriff der inklusiven Hochschullehre – die in dieser Definition natürlich auch diversitätssensibel ist.
Dabei ist wichtig zu betonen, dass gelungene Inklusion nicht allein Ihre Aufgabe als einzelne Lehrperson sein kann. Das Hochschulsystem mit seinen gewachsenen Strukturen muss als Ganzes die Verantwortung übernehmen und dazu beitragen, Barrieren abzubauen. Der Gestaltungsspielraum der einzelnen Lehrperson ist abhängig von der organisationalen Unterstützung, und es ist notwendig, dass strukturelle Veränderungen, curriculare Entwicklungen und das Engagement von Lehrenden zur Gestaltung inklusiver Lehrsettings ineinandergreifen.
Inklusive Hochschullehre kann durch konkrete und universelle Maßnahmen entwickelt und stetig weiterverfolgt werden. Sie können mit wenig Aufwand damit beginnen, ein Lehrsetting zu gestalten, das so viele verschiedene Lerner*innen wie möglich anspricht und zugänglich ist, ohne dass für jede*n individuelle Anpassungen erforderlich sind. Dies wird als Universal Design for Learning (UDL) bezeichnet.
[1] Partizipation meint die gleichberechtigte Mitwirkung, Teilhabe und Beteiligung in gesellschaftlichen Teilsystemen.