Lernzieltaxonomie nach Anderson & Krathwohl
Die Beschreibung von Lernzielen nimmt also eine Schlüsselrolle in der Gestaltung von Prüfungen und Lehre ein. Ein Lernziel, welches im Sinne der Kompetenzorientierung als Bewältigung einer Situation formuliert ist (z. B. „Wirtschaftsunterricht planen“ oder „Algorithmen programmieren“), gibt, wenn es differenziert formuliert ist, einerseits klare Hinweise für die Lehre und liefert gleichzeitig bereits Formulierungen für die Prüfung. Ein Beispiel für ein Lernziel könnte sein: „Die Studierenden planen/skizzieren eigenständig eine Lerneinheit von 45 Minuten im Wirtschaftsunterricht der 10. Klasse“ (Lernziel der Handlungsdimension „Wissen“). Daraus ergeben sich Ideen für die Lehre: immer selbständigeres Entwickeln von Unterrichtskonzepten, bei denen immer mehr didaktische Prinzipien reflektiert werden. Schließlich lässt sich dann beispielsweise folgende Prüfungsaufgabe formulieren „Planen/skizzieren Sie eigenständig eine Lerneinheit von 45 Minuten im Wirtschaftsunterricht der 10. Klasse zum Thema ‚Lagerhaltung‘ im Lernfeld ‚Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren‘ und nehmen Sie begründet Bezug auf das Lernprozessmodell von Roth.“
Die Beschreibung der Ziele des Lernprozesses sollte also eine gewisse Qualität haben. Gerne wird hier die revidierte Taxonomie kognitiver Lernziele von Anderson und Krathwohl et al. (Anderson et al. 2001) herangezogen. Im Sinne einer Kompetenzorientierung würden die Lernziele stets mindestens die dritte Taxonomiestufe („Anwenden“) als Ziel anstreben:
Die Taxonomie von Anderson und Krathwohl et al. beschreibt jedoch nur die kognitive Dimension des Handelns (also nur das „Wissen“, keine Einstellungen und Fertigkeiten). Kompetenzorientierung nimmt jedoch, wie oben erläutert, immer das Zusammenwirken von (kognitivem) Wissen, (affektiven) Haltungen und schließlich (psycho-motorischen) Fertigkeiten (vgl. exemplarisch Erpenbeck/Rosenstiel 2003; Euler/Hahn 2004, S. 129 ff.; Riedl/Schelten 2013, S. 127 ff.; Wilbers 2012, S. 51 ff.) auf. Entsprechend sollten auch Lernziele für die anderen Handlungsdimensionen definiert werden.
Für die Dimension ‚Einstellungen‘ bietet Kohlberg (siehe exemplarisch Garz 2006, S. 101 ff.) eine gängige Taxonomie. Für die musikalische Bildung könnte man beispielsweise die Unterscheidung treffen, ob ein Stück in einer bestimmten Weise gespielt wird, weil es von bestimmten Bezugspersonen so erwartet wird (Rollenkonformität) oder ob dies aufgrund einer selbst entwickelten Haltung geschieht.
Bezüglich der Fertigkeiten liefert Dave eine Taxonomie (zitiert nach Möller 1973, S. 255 f.), die in fünf Stufen, mit je zwei bis drei Unterstufen, eine Steigerung von „Imitation nach Demonstration“ bis hin zu „Naturalisierung“ beschreibt. Hier wären wohl mindestens die dritte Stufe „Präzision“ („3.1 Reproduzieren“, „3.2 Steuerung“), die vierte Stufe „Handlungsgliederung“ („4.1 Sequenz“, „4.2 Harmonie“) oder gar die höchste Stufe „Naturalisierung“ („5.1 Automatisierung“, „5.2 Interiorisierung“) anzustreben.
Konkrete Beispiele für Lehr- und Lernziele finden Sie hier im Downloadcenter.
Beispielhafte Verben für die Formulierung von Lernzielen und Prüfungsfragen finden Sie in dieser Übersichtsdatei.