Textgenerierende Technologien erlauben
Entscheiden Sie sich dafür, den Einsatz textgenerierender Technologien in Ihrer Lehrveranstaltung zu erlauben, sollten Sie Folgendes tun:
- Die Studierenden damit nicht allein lassen.
- Transparent und klar kommunizieren, wie die Technologie eingesetzt werden darf.
- Transparent und klar Bewertungskriterien für eine Prüfungsleistung kommunizieren.
- Möglichkeiten der Kennzeichnung ausprobieren & diskutieren.
Die Studierenden damit nicht allein lassen
Textgenerierende Technologien sind für die meisten neu – für Studierende wie für Lehrende. Auch, wenn es im ersten Moment sehr erstaunlich ist, was die Technologie im Bereich Textproduktion leisten kann, ist sie nicht spezifisch für den wissenschaftlichen Bereich entwickelt worden. Deshalb ist es gar nicht so leicht, sie für die wissenschaftliche Textproduktion produktiv zu nutzen. Expert*innen in einem Fach sehen dies meist schnell und sind desillusioniert – Noviz*innen hingegen fällt es deutlich schwerer, diese Beurteilung vorzunehmen, und sie verlassen sich eventuell stärker auf das generierte Ergebnis. Der Umgang mit textgenerierenden Technologien setzt also schon einiges an Expertise voraus: Fachliches Wissen, um falsche Inhalte zu erkennen; Wissen über das wissenschaftliche Arbeiten, um zu beurteilen, ob der generierte Text wissenschaftlichen Ansprüchen genügt usw. Deshalb sollten Sie die Studierenden damit nicht allein lassen und gemeinsam den Einsatz ausprobieren und diskutieren.
Transparent und klar kommunizieren, wie die Technologie eingesetzt werden darf
Die Regelungen zum Umgang mit textgenerierenden Technologien sind oft noch unklar und ein offener Austausch schwierig, weil immer die Angst vor dem Täuschungs-Verdacht im Raum steht. Klare Regeln für den Einsatz textgenerierender Technologie in Ihrer Lehrveranstaltung können helfen, den Studierenden Orientierung zu geben und Zweifelsfälle offen zu diskutieren.
Transparent und klar Bewertungskriterien für eine Prüfungsleistung kommunizieren
Auch die Bewertungskriterien für eine Prüfungsleistung sollten deutlich kommuniziert werden (auch unabhängig davon, ob es um textgenerierende Technologien geht). Beachten Sie dabei, dass es nicht möglich ist, Studierende zur Nutzung von textgenerierenden Technologien zu verpflichten, da es datenschutzrechtliche Bedenken gibt.
Möglichkeiten der Kennzeichnung ausprobieren & diskutieren
Da ein wichtiges Prinzip der Wissenschaft die Offenlegung des Erkenntnisprozesses ist, um Forschungsergebnisse nachvollziehbar und diskutierbar zu machen, sollte auch der Einsatz textgenerierender Technologien, sofern sie eine Rolle in diesem Erkenntnisprozess spielen, transparent sein. Es haben sich allerdings noch keine Konventionen ausgebildet, textgenerierende Technologien, die im Schreibprozess genutzt wurden, zu referenzieren. Dass die Ausbildung solcher Konventionen im Gange ist und noch Zeit brauchen wird, zeigt sich beispielsweise daran, dass es zunächst den Versuch gab, textgenerierender Technologie Autorschaft zuzuschreiben – viele Journals lehnten dies jedoch ab, weil die Technologie nicht die Kriterien für Autor*innenschaft erfüllt. Die wissenschaftliche Gemeinschaft muss also noch aushandeln, wie die Nutzung solcher Technologien gekennzeichnet werden kann. Erschwerend hinzu kommt, dass textgenerierende Technologien an unterschiedlichen Stellen im Schreibprozess zum Einsatz kommen können. Abhängig davon könnte die Kennzeichnung verschieden ausfallen:
- Bei der Nutzung als Quelle für Informationen: Normale Zitationsregeln? (In diesem Fall würde sich eher die Frage nach der Zitierfähigkeit stellen.)
- Bei der Nutzung zur Ideenfindung, für inhaltliche Impulse: Als Methode?
- Bei stilistischer Überarbeitung des Textes: Wie bei der Rechtschreibkorrektur – vielleicht keine Kennzeichnung nötig?
Sie können in Ihrer Lehrveranstaltung zusammen mit den Studierenden ausprobieren, welche Art der Kennzeichnung sinnvoll und umsetzbar ist. Dabei hilft es, immer der Frage auf den Grund zu gehen, warum eine Kennzeichnung wichtig ist: Was soll sie leisten, was nicht?